Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Göttingen e. V.

Verkehrsunfall

Verkehrsunfall © istock | Jaques Palut

Auf der Straße fahren ist kein Fehler – es ist geltendes Recht

Stellungnahme zum Artikel „Nach tödlichem Unfall: Friedland will Radwege sichtbarer machen" (Göttinger Tageblatt vom 2./3. Mai 2026)

Der Tod eines Vaters auf dem Heimweg mit seinem Sohn macht fassungslos und betroffen. Wir sprechen der Familie unser tiefes Mitgefühl aus. 

Vor wenigen Tagen wurden der Familienvater mit seinem Sohn auf ihren Fahrrädern in der Nähe von Groß Schneen von einem Auto erfasst. Der Vater erlag später seinen Verletzungen, der Sohn überlebte. Die Art der Berichterstattung im Göttinger Tageblatt vom 2./3. Mai sorgte in der Fahrrad-Szene der Region für großes Unverständnis und Ärger.

Bürgermeister Friedrichs handelt richtig, wenn er die Radwegesituation in der Gemeinde überprüfen will. Bessere und sicherere Radwege sind dringend notwendig.

Der Artikel greift aber zu kurz und Teile der dargestellten Aussagen sind nicht korrekt.

Auf der Straße fahren ist kein Fehler – es ist geltendes Recht.

Teile des Artikels könnten so gelesen werden, dass Vater und Sohn den falschen Weg gewählt hätten. Das ist rechtlich schlicht falsch. Es gibt einen Wirtschaftsweg abseits der Straße, auf dem Fahrradfahren möglich ist, entsprechend gibt es ein Schild, das den Weg aufzeigt. Einen bestimmten Weg als Radweg zu benutzen ist aber nur dann Pflicht, wenn er straßenbegleitend verläuft und ausdrücklich durch das blaue Radwegschild als benutzungspflichtig ausgeschildert ist. Das ist hier nicht der Fall.

Die beiden haben sich korrekt verhalten mit der Nutzung der Landstraße mit ihren Rädern. Die Straßenverkehrsordnung (§ 2 StVO) ist eindeutig: Fahrräder sind Fahrzeuge und Fahrzeuge gehören auf die Fahrbahn.

Das ist keine Kleinigkeit. Wer suggeriert, Radfahrende seien auf der Straße fehl am Platz, dreht die Verantwortung um – und das darf nicht unwidersprochen bleiben.

Radwege für alle? Wünschenswert, aber keine kurzfristige Lösung.

Ein flächendeckendes Netz für die ganze Region ist aus finanziellen und planerischen Gründen auf absehbare Zeit nicht realistisch. Radfahrende werden also weiterhin – legal und zwangsläufig – auf der Fahrbahn unterwegs sein. Darauf muss der gesamte Straßenverkehr ausgerichtet sein, nicht umgekehrt.

Was wirklich zur Sprache kommen muss: Konzentriert fahren ist Pflicht.

Laut Polizeimeldung bestand schon zum Zeitpunkt des Unfalls der Verdacht, dass der Fahrer des Kleintransporters alkoholisiert war – mittlerweile hat sich dieser Verdacht und somit die Fahruntüchtigkeit bestätigt. Unabhängig davon sei grundsätzlich unterstrichen: Ein Fahrzeug von hinten zu erfassen ist kein tragischer Unfall. Zu hohe Geschwindigkeit, zu wenig Abstand, fehlende Konzentration: Das sind vermeidbare Ursachen, keine höhere Gewalt.

Ein Auto vermittelt ein Gefühl von Schutz und Überlegenheit und damit ein sehr ungleiches Machtverhältnis. Vorgeschriebene Überholabstände zu Radfahrenden gibt es aus gutem Grund. Das Auto suggeriert Unverwundbarkeit – auf Kosten derer, die auch auf den Straßen unterwegs sind. Das kostet Leben.

Unser Appell:

Radwege verbessern – ja, unbedingt. Die Wendebach-Brücke zeigt, dass pragmatisches, schnelles Handeln möglich ist, wenn der Wille da ist. Aber ebenso dringend brauchen wir eine ehrliche gesellschaftliche Debatte: Straßen gehören nicht nur Autos. Radfahrende haben das Recht und vielerorts die Pflicht, sie zu nutzen. Und wer ein Fahrzeug führt, trägt Verantwortung – für sich und für andere. Das ist keine Forderung. Das ist die Pflicht.

Wir setzen darauf, dass in Zukunft bei der Presseberichterstattung deutlich mehr darauf geachtet wird, diese Gleichberechtigung im Straßenverkehr zu vermitteln und Autofahrende in die Pflicht zu nehmen. Damit wir alle im Miteinander den Straßenraum gemeinsam nutzen.

Klaus Reinsch
Rainer Worm
Friedrich Helmsen
Hauke Mangels
Leila Morgenroths

Allgemeiner Deutscher Fahrradclub (ADFC) Göttingen


https://goettingen.adfc.de/pressemitteilung/auf-der-strasse-fahren-ist-kein-fehler-es-ist-geltendes-recht

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