LKW-Abbiegeassistent mit Signal

Mehr Sicherheit im Radverkehr durch elektronische Abbiegeassistenten © ADFC/Lehmkühler

Erfolg für mehr Sicherheit im Radverkehr durch elektronische Abbiegeassistenten

Elektronische Abbiegeassistenten für LKW und Busse sollen zukünftig europaweit für mehr Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer sorgen. Das steht in der neuen „General Safety Regulation“, die gestern von der EU-Kommission vorgestellt wurde

und die Zahl von Verkehrstoten und Verletzten im Straßenverkehr senken soll. Auch eine bessere Sicht aus Fahrerkabinen und Notbremssysteme für neue PKW stehen auf der Verkehrssicherheitsagenda der EU. Der ADFC fordert nun die schnelle verpflichtende Einführung von elektronischen LKW-Abbiegeassistenzsystemen.

ADFC-Bundesgeschäftsführer Burkhard Stork sagt: „Allein in Deutschland sterben pro Jahr 30 bis 40 Menschen durch abbiegende Laster, über 600 Radunfälle mit abbiegenden LKW gibt es pro Jahr. Wir schätzen, dass sich durch elektronische LKW-Abbiegeassistenten 60 Prozent der schweren Unfälle verhindern lassen. Damit kommen wir der Vision Zero ein gutes Stück näher. Allerdings können wir nicht noch einmal zehn Jahre warten. Nun muss der Verkehrsminister im EU-Rat dafür sorgen, dass die Pflicht zum Einbau auch jetzt tatsächlich kommt - und in Deutschland so schnell wie möglich umgesetzt wird!“

Zahl der durch abbiegende LKW getötete Radfahrer steigt

Die Zahl der durch abbiegende LKW getöteten Radfahrer steigt seit einigen Jahren stetig an. Allein in den ersten Monaten dieses Jahres wurden 15 Radfahrende durch LKW getötet. Laut Unfallforschung der Versicherer (UDV) könnten durch LKW-Abbiegeassistenten 60 Prozent der schweren Unfälle durch abbiegende LKW verhindert werden.

Erster Erfolg für mehr Radverkehrssicherheit

Anfang Mai schlug der ADFC Alarm und forderte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer auf, Verantwortung zu übernehmen und sich bei der EU-Kommission für die verpflichtende Einführung von LKW-Abbiegeassistenten einzusetzen. In früheren Entwürfen der „General Safety Regulation“ waren sie noch nicht vorgesehen. Weitere Forderungen des ADFC sind die Einrichtung einer Task Force des Bundesverkehrsministers zum besseren Schutz von Radfahrern, die schnelle Entwicklung serienreifer Fahrassistenzsysteme für alle LKW-Hersteller, die finanzielle Förderung ihrer Nachrüstung sowie getrennte Ampelphasen für Rad- und Kfz-Verkehr.

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LKW-Abbiegeassistent mit Signal

Radfahrer und LKW-Abbiegeassistent mit Signal

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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