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ADFC-Fahrradklima-Test 2020 Key Visual (alternativ) © ADFC | April Agentur

ADFC-Fahrradklima-Test 2020 startet am 1. September

Der große ADFC-Fahrradklima-Test 2020 startet am 1. September / Wie fahrradfreundlich ist deine Stadt – in Zeiten von Corona?

Am 1. September startet die große Online-Umfrage zum ADFC-Fahrradklima-Test 2020. Alle zwei Jahre fragt der Fahrradclub ADFC mit Unterstützung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die Radfahrenden in ganz Deutschland, wie es um die Fahrradfreundlichkeit der Städte und Gemeinden bestellt ist. Der diesjährige Themenschwerpunkt ist das Radfahren in Zeiten von Corona.

Rebecca Peters, stellvertretende ADFC-Bundesvorsitzende, sagt: „Corona hat auf einen Schlag viele Menschen zum Radfahren gebracht, die das noch nie oder lange nicht mehr gemacht haben. Uns interessiert sehr, wie diese Neuaufsteiger das Radfahren wahrnehmen. Macht es Spaß? Ist es Stress? Was muss verbessert werden? Die Einschätzungen der routinierten Radfahrerinnen und Radfahrer sind natürlich genauso wichtig. Je mehr Leute beim ADFC-Fahrradklima-Test mitmachen, desto besser! Je vielstimmiger die Rückmeldungen sind, desto klarer kann eine Kommune einschätzen, wo sie noch besser und einladender zum Radfahren werden kann.“    

Wie fahrradfreundlich ist deine Stadt?    

Vom 1. September bis 30. November 2020 kann man auf www.fahrradklima-test.adfc.de an der Online-Umfrage des ADFC teilnehmen. Bei den 27 Fragen geht es darum, ob man sich auf dem Rad sicher fühlt, wie gut die Radwege sind und ob die Stadt in Zeiten von Corona das Fahrradfahren besonders fördert. Damit fundierte Ergebnisse erzielt werden können, müssen pro Stadt mindestens 50 Teilnahmen vorliegen. Bei größeren Städten sind mindestens 75 beziehungsweise 100 Abstimmungsergebnisse nötig.

Neunter Durchgang - mit Förderung des BMVI

Der ADFC-Fahrradklima-Test findet zum neunten Mal statt – seit 2012 im Zwei-Jahres-Rhythmus. Möglich gemacht hat das eine Förderung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Die Zahl der Teilnehmenden hat sich seither immer weiter gesteigert – 2012 waren es 80.000, im Jahr 2018 haben schon mehr als doppelt so viele Menschen bei der Umfrage mitgemacht. 683 Städte und Gemeinden haben es 2018 in die Wertung geschafft, von Aachen bis Zwickau.

Auszeichnung der fahrradfreundlichsten Städte im Frühjahr 2021

Die Ergebnisse des ADFC-Fahrradklima-Tests 2020 werden im Frühjahr 2021 in Berlin vorgestellt. Ausgezeichnet werden die fahrradfreundlichsten Städte nach sechs Einwohner-Größenklassen sowie diejenigen Städte, die seit der letzten Befragung am stärksten aufgeholt haben. Das Städteranking und die detaillierte Notenvergabe der Radfahrenden haben sich als wichtiges Zufriedenheitsbarometer für fahrradfreundliche, lebenswerte Städte etabliert. Beim ADFC-Fahrradklima-Test 2018 lagen Bremen, Karlsruhe, Göttingen, Bocholt, Baunatal und Reken jeweils in ihrer Größenklasse vorn.

Hinweise für Redaktionen: Logo und Grafiken sowie einen Erklärfilm zum ADFC-Fahrradklima-Test finden Sie im blauen Medien-Kasten. Die Ergebnisse der ADFC-Fahrradklima-Tests aus den Vorjahren gibt es auf www.fahrradklima-test.adfc.de/ergebnisse. Wir freuen uns, wenn Sie die den Aufruf zur Teilnahme auf www.fahrradklima-test.adfc.de und den Hashtag #fkt20 weiter verbreiten, denn der Test wird umso aussagekräftiger, je mehr Abstimmungsergebnisse vorliegen.  

 

Über den ADFC

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit rund 200.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik und Tourismus. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs.

 

 

 

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Kontakt

 

Stephanie Krone

ADFC-Bundessprecherin

Mohrenstraße 69, 10117 Berlin

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E-Mail: presse [at] adfc.de

Twitter: @FrauKrone

Internet: www.adfc.de          

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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